AGB

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Finden nur gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGB-Gesetz Anwendung. Unsere Vereinbarungen werden erst durch unsere rechtsgültige Auftragsbestätigung gültig und sowie mit unseren Rechnungen -diese sind ebenso verbindlich u.a. unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages –als zusätzliche -geschäftsbedingen zählen: Lieferungen Ausland – Lieferungen Inland – Montage Ausland und sowie Montage Inland -im Nachfolgenden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen werden und sind immer mit Kaufvertrag als Bestellung –und unserer Auftrags-bestätigung anerkannt und gelten ebenso ab dann als angenommen.

Mündliche Nebenabreden und bzw. ebenso mündliche Vereinbarungen beiderseits sind nur rechtswirksam, wenn sie danach schriftlich von beiden seiten unterschriftlich angenommen wurden und werden. Für den Kaufvertrag und selbstverständlich alle Vertragsabreden bzw. Vertragsvereinbarungen sowie für die beidseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag gilt –auch bei Geschäften mit nicht-deutschen Kunden / firmen ebenso auch bei nicht-europäischen Kunden. Auch hier gilt grundsätzlich – und nur der Gerichts-standort der Firma tempo-pack © anlagen- und Maschinenbau GmbH in Deutschland/Hagen und ist uneingeschrängt nach deutschem recht bzw. und deutscher Gerichtsbarkeit.

Wie auch angegeben –individuelle Gültigkeit und ebenso betrifft, dass auch die Preisbindung selbst. Diese kann unsererseits stets und jederzeit weggenommen werden. Alle mündlichen Preise sind freibleibend und eventuell circa und nicht bindend bis zur schriftlichen Bestellung sowie bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung von uns und ebenso ihre 1.Zahlung /- bzw. die vereinbarte Anzahlung u. a.

Des Kunden verpflichten uns nicht diese von ihm anzunehmen –auch wenn wir diese nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten die Verkaufsbedingungen grundsätzlich wie wir -die Firma Tempo-Pack © GmbH sie angeben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen. Wir richten uns nach den geltenden und rechtsgültigen AGB-Gesetz in Deutschland -da der Gerichts-standort in Deutschland / Hagen ist.

Aufrechungs-möglichkeit mit nicht schriftlichen und nicht vereinbarter Auftragsbestätigung sowie mit nicht anerkannten Gegenforderungen als auch ein Zurück-behaltungsrecht unserer Tempo-Pack © Produkte z.b. unsere Tempo-Pack © Paletten-Verpackung-anlagen und Tempo-Pack © Paletten-Verpackungs-Maschinen sowie unserer Tempo-Pack © Verpackungs-Paletten-förderer /-bzw. und Förder-Komponenten (Techniken) u.a. sowie ebenso auch unsere tempo-pack © Supportleistungen -Supports z.b. Ersatzteile u.a. sind durch den Firmenkunden explizit und ausdrücklich ausgeschlossen.

Paletten-Verpackung-Anlagen /- Tempo-Pack © Paletten-Verpackungs-Maschinen und sowie unserer Tempo-Pack © Paletten-Verpackungs-Förderer u.a. erfolgt nach Abschlusszahlung bzw. eine prozentuale Vorletzt-Rechnung je nach Vereinbarung und unserer Auftragsbestätigung. Die prozentuale vereinbarte Vorraus-Zahlungs-Rechnung sowie weitere vereinbarte Teil-Rechnungsbeträge je nach Vereinbarung und unserer Auftragsbestätigung erfolgen grundsätzlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen -AGBs mit Absprache.

Bzw. Versand und /-Verpackungskosten /-sowie Liefer-/Speditions-kosten u.a. sowie die Zollkosten und sonstige Formalitäts-Kosten der Tempo-Pack © Produkte gehen auf Rechnung des Kunden –also sämtliche kosten- und ab Versand gelten als EXW /-ex Work /-ab Werk. Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt: Betriebsstörungen des Lieferanten durch Stromausfall oder Wasserschäden. Oder durch höhere Gewalt wie z.b. Krieg (war) oder Kriegs-ähnliche zustände bzw. alle Notstands-Gesetze und Katastrophen-Schutz-Gesetze und Ausnahmezustand -die für alle Katastrophenfälle -wie z.b. durchseuchen u.a. Pandemie (Pandemic) /- oder Epidemie (Epidemic) hervorgerufen wurden. Die dann diese oben genannten Gesetze in Deutschland und Europa /- weltweit außer Kraft setzen. Des weitere gilt dies ebenso wie oben bei einer teilweisen außer Kraft Setzung -da dies zum Schutz des Menschen in deutschen Land /-EU /-weltweit dient (Bevölkerungsschutz bzw. Zivilschutz). Des Weiteren gilt dies ebenso auch für alle Ausnahmezustände und dergleichen. Wir behalten uns vor -das recht der Teillieferung oder und auch sogar der vorzeitigen Komplettlieferung mit sämtlichen sofort zahlbaren Rechnung-summen– und oder sowie Auftrags-bezogen oder und sowie individuell mit dem Firmenkunden /- bzw. Käufer absprachen zu halten und schriftlich vereinbaren -wie geschrieben dementsprechend dann in unserer Auftragsbestätigung diese Vereinbarungen festzuhalten. Wir behalten uns ebenso das Recht nach deutscher Gerichtsbarkeit vor -unsere Auftragsbestätigungen -bei einer teilweisen oder komplett-nicht Erfüllung, die Auftragsbestätigungen nachträglich auch ergänzen zu müssen – und dies auch eventuell ohne direkte Absprache mit dem Kunden.

Bzw. und nicht-anname unserer waren /- bzw. unserer Tempo-Pack © Produkte sind wir berechtigt auch für spätere Folge-lieferungen oder und für Lieferungen -wodurch vorher Annahme-verweigerung stattgefunden hat bzw. aus vorherigen Aufträgen /-Projekte erfolgt ist -werden wir -die Firma Tempo pack GmbH- entsprechen bei Neuaufträgen /-Neuprojekten -je, nachdem Vorauszahlungen von bis zu 100%- der Brutto-Rechnungs-Summe vom Brutto-Auftragswert verlangen müssen u.a.und des Weiteren im Äussersten fall ihrerseits dann entsprechend von unserer Seite und ohne dass wir eine Nachfrist setzen -vom Vertrag zurückzutreten werden und Schadenersatz-kosten sowie Ausfall-kosten -die uns dadurch entstanden sind bzw. die dann entstehen kosten u.a. ebenso -ohne weiteres zu verlangen.

Und uns als Lieferanten stehen entsprechend dann gegenüber vom Kunden (Schuldner) -wegen Nichterfüllung des Vertrags- zusätzliche Differenzkosten und andere sonstige Kosten zu. eine Annahme-verweigerung wegen eines angeblichen Mangels und oder Beschädigungen gelten nicht -da Sichtung bei Anlieferung. Ebenso gilt nicht -dass eventuelle Sachschäden nach Inbetriebnahme -den Kunden dazu berechtigen -Rechnungskürzungen vorzunehmen. Es gelten nach wie vor unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach deutschem Recht und deutschen Rechtsprechungen gehalten sind. Dementsprechend stehen uns wie oben erwähnt diese Kosten bzw. Rechnung-summen zu. Wir -die Firma Tempo-Pack © anlagen- und Maschinenbau sind ein deutscher Hersteller mit Firmensitz in Deutschland und nehmen uns das Recht vor nach deutscher Gerichtsbarkeit für uns einzusetzen -mit bestem Wissen, ohne Ausnahme -aber dennoch mit Fairplay im gegenüber zu handeln.

2. UNSERE WEBSITE

www.tempo-pack.de sowie ebenso auch unsere Werbebroschüren zeigen nur Beispiele von unseren Tempo-Pack-©Paletten-Verpackung-Anlagen und Tempo-Pack © Paletten-Verpackungs-Maschinen sowie unseren Tempo-Pack © Paletten-Verpackungs-Förderern und unseren Förderkomponenten u.a. die endgültige Beschaffenheit bzw. Konstruktion© erfolgt ausschließlich individuell -Sonderanlagen- und Maschinenbau- mit Vereinbarungen je nach Betriebsanforderung und Produktionsprozess des Kunden, seiner Bestellung und unserer Auftragsbestätigung. Technische Änderungen im Sinne der Weiterentwicklung und der innovativen engeenirings behalten wir uns -die Firma Tempo-Pack © GmbH ausdrücklich vor, mit Absprache bei Beratungen vor-Ort. Bei laufenden Aufträgen /-Projekten können die Kunden nicht auf ältere Angebote bestehen.

Tempo-Pack © Zeichnungs-Bilder© und Konstruktionszeichnungen© sowie Angebots-Zeichnungen© und selbstverständlich auch unsere Angebots-Unterlagen unterliegen dem Copyright© -also dem geistigen gut. Wir -die Firma tempo-pack © GmbH sind Eigentümer und bleiben auch -auch nach dem kauf unser Tempo-Pack © Anlagen und Tempo-Pack © Maschinen sowie unserer tempo-pack © Förderer. Wir verbieten ausdrücklich -dass unsere Tempo-Pack © Unterlagen u.a. ausdrücklich an 3. und oder 4. Personen bzw. und Mitbewerberfirmen (Mitbewerber) ohne Erlaubnis von unserer Seite weiterzugeben, – und diese ist grundsätzlich nicht gegeben. Dementsprechend sehen wir unsgezwungen im Falle einer unerlaubten weitergabe -dagegen rechtliche schritte unausweichlich vorzunehmen. Des Weiteren behalten wir uns hier das Recht vor -entsprechend Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Lauten Zahlungen der komplett-summe innerhalb von 14 Tagen der teil-rechnungs- summen vor Auslieferung oder Teil aus-liefern usw. ab Rechnungsdatum 2 % Skonto sofort -nicht bindend unsererseits. Ansonsten gelten individuelle Zahlungsbedingungen – siehe entsprechende Angebote und sowie Auftragsbestätigungen unserseits. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug – so sind auch die noch nicht fälligen Rechnungen – Teilrechnungen ohne Abzug von Skonto sofort ohne weitere Aufforderung fällig – nebst Zinsen bzw. eventuell Provisionen bzw. und selbstverständlich Bearbeitungsgebühren -zu den jeweiligen Bankzinsen, die zum Zeitpunkt des Entstehens fällig geworden sind. Nicht eingehaltene Zahlungen entbinden uns in jedem Falle von allen Vereinbarungen mit dem Kunden -die vereinbarten Lieferzeiten zu verzögern oder / und geben uns das Recht sogar, die weiteren Lieferungen zu stoppen -bis, dass die Zahlungen mit inklusive aller entstandenen Kosten beglichen wurden (Eigentumsvorbehalt).
 
Aus laufenden und rückwirkenden Geschäften /-bestellungen bleiben alle von uns gelieferten und oder bereits verarbeiteten waren bzw. Anlagen- und Maschinen sowie Material unser Eigentum. Der Kunden / Käufer verpflichtet sich unser Eigentum für uns (selbstverständlich kostenfrei aufzubewahren) und bis zur vollstängigen Zahlung pfleglich und/sowie sorgfältig zu verwahren bzw. aufzubewahren. Veräußerungen und Pfändungen unserer Tempo-Pack © Produkte noch bevor diesie komplett bezahlt worden sind -sind nicht gestattet. Wechsel oder Schecks (Tratten) gelten bis zur Einlösung und Buchung der Rechnungsbeträge auf unseren Firmenkonten und/sowie sie bei uns buchhalterisch verbucht wurden -als offene Forderungen (Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt) und werden nur erfüllungshalber angenommen: Zahlungen mit wechseln müssen gesondert vereinbart werden. Bei Zahlungen mit Wechseln oder Schecks wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
 

Und Tempo-Pack © Verpackungsmaschinen sowie unseren Tempo-Pack © förderern u.a. bei 1-Schicht-Betrieb des Kunden höchstens 1-Jahr Garantie u.a. bei Nichtverschulden u.a.. -diese Vereinbarung ist nicht bindend und wird Auftrags-bezogen individuell von uns gestaltet und vereinbart. Die oben genannte Garantie-Angabe gilt nur als Beispiel und ist keinesfalls rechtlich unsererseits bindend. Entsprechend kann kein rechtlicher Anspruch darauf erhoben werden.

Sollten einzelne allgemeine Geschäftsbedingen bzw. einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr rechtsgültig -aufgrund von Regierungszeiten sind, so haben sämtliche unserer allegemeinen Geschäftsbedingen dennoch uneingeschränkte Handhabe nach deutschem recht und deutscher Gerichtsbarkeit. Für die Gültigkeit tritt hier die salvatorische Klausel immer ein.

Tempo-Pack©
Anlagen- und Maschinenbau GmbH

Osemundstraße 1
58091 Hagen

Kontaktinformation

USt.-ID: DE 125134684

HRB: HRB 2360 AG Hagen

Telefon:+49 (0) 2337 10 92

Email: info@tempo-pack.de

Geschäftsführer: Ralf Buttelmann

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